HERZLICH WILLKOMMEN IN DER PRAXIS FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIZIN
OLIVER MICHAEL IN MURNAU.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!

Tel.: 08841 626476

Ausserhalb der Öffnungszeiten beachten Sie bitte die Ansage auf dem Anrufbeantworter

Aktuelles 

Liebe Patienten und Eltern, 

Vom 03.04. bis 06.04.2023 haben wir wegen Fortbildung geschlossen. 

Vertretung:

Dr. C. Töpfer

Untermarkt 45, in Murnau, Telefon 08841-628 1163

Am Wochenende/Feiertag erhalten Sie Hilfe über den „Kinderärztlichen Notdienst der Region Murnau-Weilheim“

Nach den Osterfeiertagen sind wir wieder für Sie erreichbar.

 

Liebe Eltern und Patienten, bitte helfen Sie uns die Bürokratie so gering wie möglich zu halten:

Wir verbringen viel Zeit damit, die (Gesundheits- ) Chipkarten welche im laufenden Quartal noch einzulesen sind telefonisch von Ihnen anzufordern. 

 Es wäre eine sehr große Hilfe, wenn Sie die Versicherungskarte immer beim Erstkontakt des Quartales bei sich hätten, um den zeitlichen Aufwand für uns und Sie durch die Nachforderungen zu minimieren.  

Auch die Erstellung von Hilfsmitteln, Rezepten sowie telefonische Beratungen erfordern seitens der Krankenkassen einen Versicherungsnachweis durch die Patienten in Form der sog. Chipkarte. Ohne diese müssten wir die erbrachten Leistungen Ihnen als „Privatrechung“ bzw. „Privatrezept“ zukommen lassen.

 

Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe

Ihr Praxisteam

 

Wir können aufgrund der begrenzten Ressoursen  derzeit lediglich Neugeborene neu bei uns aufnehmen.

Ältere Kinder und Jugendliche derzeit nur auf Selbstzahlerbasis sowie privat versicherte Patienten, bitte bei telefonischer Nachfrage angeben.

Aufgrund der derzeitigen angespannten Situation in den Geburtskliniken führen wir bei vorzeitiger Entlassung zudem auch U2 Vorsorgeuntersuchungen nach vorheriger Rücksprache in der Praxis durch. Bitte einfach in der Praxis telefonisch nachfragen. GANZ WICHTIG: U2 und U3 Termine sehr frühzeitig vereinbaren, am besten noch am Tag der Entlassung aus der Klinik. Somit können wir flexibler auf Ihre Terminwünsche eingehen.

 Stellungnahme der bayerischen Kinderärzte zu medizinisch nicht notwendigen Attesten:

Kinder- und jugendärztliche Praxen werden immer wieder um die Ausstellung verschiedenster At-teste/Bescheinigungen gebeten, die oft auf eigenen „Hausregeln“ der anfordernden Einrichtungen oder der Träger basieren.

Das Ausstellen dieser Atteste/Bescheinigungen bedeutet eine zusätzliche organisatorische, aber auch finanzielle Belastung für die Eltern und verbraucht Praxiszeit, die dringend für unsere primäre Aufgabe der Krankenversorgung benötigt wird.

Bei zunehmendem Mangel an Kinder- und Jugendärzt:innen und steigender Arbeitsbelastung in den Praxen beschränken wir uns darauf, nur Atteste/Bescheinigungen auszustellen, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind.

Dazu zählen nicht:
▪ Atteste vor Aufnahme in Kindergärten/Kindertagesstätten etc.
Weder das Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) noch das Infektionsschutz-gesetz (IfSG) verlangen eine ärztliche Untersuchung und Bescheinigung hierüber. Der medizinische Nutzen einer Infektfreiheitsbescheinigung vor Aufnahme in eine Einrichtung ist nicht gegeben. In der Regel ist es sogar so, dass Kinder erst nach Eintritt in eine Kinderbetreuungseinrichtung erkranken. Diese Infektionen dienen dem Training des kindlichen Immunsystems und lassen sich nicht vermeiden.
▪ „Krankschreibungen“ von Schulkindern
Nach der Bayerischen Schulordnung (§20, BayScho) sollen Schulleitungen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses äußerst restriktiv handhaben – z.B. bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse (sog. Schulabsentismus) oder bei erheblichen Zweifeln an der Erkrankung.
Die für die Stadt Nürnberg getroffene Regelung ist ebenso für den restlichen Freistaat anzuwenden: Danach genügt vom ersten bis dritten Fehltag die die telefonische Entschuldigung durch die Eltern. Ab dem dritten Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (kein ärztliches Attest!) erforderlich.
Es hat sich leider eingebürgert auch an ferienangrenzenden Schultagen und an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen ärztliche Atteste einzufordern. Hierzu gibt es keine Verpflichtung in der Bayerischen Schulordnung. Die Kinder- und Jugendärzte werden sich verweigern, diese Atteste für vermeintliche Probleme im pädagogischen Bereich auszustellen.
▪ Bestätigungen über das Vorliegen oder Ausheilen von Infekten
Nur bei sehr wenigen Krankheiten wie z.B. der Meningokokken-Meningitis ist eine „Meldung“ und/oder „Gesundschreibung“ gesetzlich vorgesehen. Dies wird im Infektionsschutzgesetz unter §§6, 33 und 34 geregelt. Die lokalen Gesundheitsämter können nach §34 Abs. 7 hiervon abweichende Re-geln erlassen. Keine Attestpflicht gibt es z.B. für banale Atemwegsinfektionen, Bindehautentzündun-gen, Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Scharlach etc.
▪ Bescheinigungen über durchgeführte Masern-Impfungen
Das Masernschutzgesetz sieht unter §20 (9) 1. vor, dass die Vorlage des Impfausweises als Nachweis ausreichend ist. Ein ärztliches Attest ist nicht vorgesehen.

 

Covid-19 Impfungen:

 

Impfung von 5 bis 11 Jahren: derzeit keine Impfungen

Erst/Zweit und Boosterimpfungen für Jugendliche ab 12 bis 17 Jahren sowie Erwachsene: s.o.  

Bitte lesen Sie weitere Informationen  zum Ablauf der Impfung unter der Rubrik „Corona“

 

 

PCR-Testungen können weiterhin bei symptomatischen Patienten kostenlos gemacht werden.

 

Weitere Informationen auf dieser Hompage oder per „push-Nachricht“ unter der „PraxisAPP“   

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/aerzte/michael/praxisapp.html

Leider müssen wir die hygienischen Maßnahmen, welche sich in den letzten Monaten bewährt haben in der Praxis noch weiter aufrecht erhalten, auch wenn vielerorts gelockert wird. Der Grund ist, dass wir neben den bekannten Problemen des Anstieges der Infektionszahlen in den, die Kinder als ungeimpftes Klientel weiterhin schützen wollen.

Zudem betreuen wir immunsupprimierte Patienten, Frühgeborene, Patienten mit Grunderkrankungen und ein Klientel, welche sich zwar impfen lassen will, es aber aus medizinischen Gründen nicht kann. Somit sehen wir es als Akt der Solidarität, die unangenehmen Umstände welche entstehen, zum Schutz für die ganz empfindlichen Patienten in Kauf zu nehmen.

Das gesamte Praxisteam ist an einem möglichst reibungslosen Ablauf Ihres Besuches in der Praxis interessiert. Einige „Lockerungen“ wollen wir anbieten: Patienten zur Impfung und Routineuntersuchungen können, wenn keine Infektzeichen vorliegen , wieder das Wartezimmer aufsuchen. Zudem dürfen „symptomfreie Begleitpersonen“ wieder mit in die Praxis und zu den Untersuchungen kommen.

Infektpatienten wollen wir möglichst schnell in ein Zimmer setzten, ggf. bis dahin im Auto auf dem Parkplatz in Sichtweite warten.

Wir hoffen mir dieses Maßnahmen auf Ihr Verständniss.

Weitere Informationen:

Seit März 2022 wird unser Team durch Frau Dr. Alisa Seefried unterstützt. Als tatkräftige Hilfe trägt auch sie dazu bei, gerade in diesen herausfordernden Zeiten Ihre Kinder und Jugendliche optimal zu betreuen.

Allgemeine Info bzgl CORONA-Virus :

Wir haben in die Sicherheit unserer  Patienten und deren Begleitung weiter investiert und ein Hochleistungsluftreiniger (Trotec TAC V+) aufgestellt. (

 

https://de.trotec.com/produkte-services/maschinen-highperformance/luftreinigung/raumluftreiniger-tac-v/ 

Wir versuchen, weiter die Übertragungswege zu minimieren (s.u.): Daher ist das Tragen von Mund-Nasen-Masken bei Betreten der Praxis Pflicht. Wir sehen das als solidarischen Beitrag für die Situation insgesamt um das Infektionsgeschehen nicht wieder anzufachen. – Zudem haben wir in der Praxis auch einige Kinder und Jugendliche, welche das Risiko einer schweren Erkrankung bei Infektion haben…- Daher bitten wir weiterhin um konsequente Beachtung der o.g. Regelungen – Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren, können, müssen jedoch nicht. Bitte behalten Sie die Maske während des gesamten Aufenthaltes ind der Praxis auf und setzen sie nicht im Behandlungszimmer ab.

Wir haben die Abläufe in der Praxis so gestaltet und getrennt, dass potentiell ansteckende Patienten keinen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen haben, welche zu den normalen Untersuchungen Testungen und allgemeinen Praxisbesuchen kommen.

Aufgrund der aktuellen Situation jedoch weitere wichtige Informationen: Kommen Sie bitte nicht unangemeldet in die Praxis!

Wir bitten Sie, wenn Ihr Kind nur leicht erkrankt ist, zunächst nicht in die Praxis zu kommen. Im Zweifelsfall klären Sie bitte die Dringlichkeit mit uns telefonisch ab.

  • Ganztags werden Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, sowie Wundversorgungen etc. durchgeführt. Sollte Ihr Kind an einem Infekt leiden, bitte vor Betreten der Praxis telefonisch melden.
  • Parallel werden Patienten mit den auch sonst üblichen Infekten behandelt, welche durch einen separaten Eingang (Reschstrasse- neben „Ipho“) die Praxis betreten, sich aber vorher bitte an der geschlossenen Praxistüre anmelden ( ggf über ausgehängte Handynummer an der Eingangstüre s.u.).
  • Bei begründetem Verdacht auf Covid-19 bitte keinesfalls unangemeldet die Praxis betreten! 
  • Die Praxistüre ist verschlossen und eine kleiner Aufenthaltsplatz vor der Praxis eingerichtet. Wir nehmen mit Ihnen vor Ort Kontakt auf und geleiten Sie dann mit Ihrem Kind in die getrennten Wartebereiche ( Infektiös/ nicht infektiös) bzw. möglichst zügig in das entsprechende Behandlungszimmer. Sollte kein Sichtkontakt zum Personal bestehen, können Sie sich direkt per Handy in die Praxis einwählen, die Telefonnummer hängt an der Türe
  • Infektiöse Patienten werden zur Vermeidung von Übertragung der diversen Erreger mit Schutzkleidung untersucht. Das könnte für Sie und kleine Patienten zwar ungewohnt aussehen, ist aber bei potentiellem Covid-19 Ansteckungsrisiko unabdingbar, damit wir weiterarbeiten können und nicht zum Überträger für nachfolgende Patienten werden.
  • Verkürzen Sie den Aufenthalt in der Praxis durch rasches Verlassen der Räumlichkeiten
  • Wir haben einen berührungslosen Desinfektionsspender für Sie aufgestellt. Bitte benützen Sie diesen beim Betreten und Verlassen der Praxis.
  • Vermeiden Sie bitte jeden persönlichen Kontakt aufgrund bürokratischer Formalitäten: Rezepte, Formulare Atteste etc. bitte per Telefon, Post und email. Sie würden uns mit einem frankierten Rückumschlag zur Zusendung der gewünschten Unterlagen die Arbeit erleichtern.
  • Wir haben zudem eine Videosprechstunde eingerichtet. Hierzu ist es erforderlich, sich auf der „PraxisAPP“ ( siehe ganz am Ende dieser Seite) zu registrieren, von uns freigeschaltet zu werden sowie sich dann telefonisch (08841-626476) einen Termin geben zu lassen. Sie werden dann von der Praxis aus auf Ihrem smartphone angerufen und per Videoschaltung weiter kommuniziert. Gerade in diesen Zeiten kann die Nutzung neuer Verfahren allen helfen. Sagen Sie bitte diese neue Möglichkeit der Kommunikation im Bekanntenkreis weiter.
    Zusätzliche Infos auch unter der „PraxisAPP“     http://www.kinderaerzte-im-netz.de/aerzte/michael/praxisapp.html

Unterstützen Sie uns bitte mit diesen Vorgaben, die Ihnen und uns als Schutz dienen sollen im Erhalt der medizinischen Handlungsfähigkeit für Ihre Kinder.

Sollte Ihnen Dinge auffallen, welche wir in der jetztigen Situation verbessern können, scheuen Sie sich nicht, diese uns mitzuteilen.

 

Umzug der Praxis „ein Stockwerk tiefer“….

Wir sind seit Anfang Juni 2019  einen Stockwerk tiefer, also in EG des Hauses in der Reschstrasse 1.  Dadurch sind wir jetzt ebenerdig zu erreichen, und verfügen über fünf Behandlungszimmer, auf welche die Kinder und Jugendlichen rascher verteilt werden können.

Wir hoffen, dadurch die Versorgung für Sie weiter zu optimieren zu können.

WICHTIG: Der Eingang zu den neuen Praxisräumen ist nun auf der RÜCKSEITE des Gebäudes.

Praxis Oliver Michael, Kinderarzt Murnau

Zufahrt zu den Parkplätzen und der Praxis über die Obermarkt-Straße.
Lageplan –>

Vorsorgetermine

Bitte Vorsorgeuntersuchungstermine frühzeitig planen und mit uns Kontakt aufnehmen:Je eher Sie sich melden, umso flexibler können wir auf Ihre Terminwünsche eingehen.

 

 

 

Folgerezepte

Folgerezepte können nun auch per email bestellt werden.
Mehr Infos: Rezeptbestellung

Kinderärztlichen Notdienst

Am Wochenende/Feiertag erhalten Sie Hilfe über den „Kinderärztlichen Notdienst der Region Murnau-Weilheim“ (bitte diesen explizit verlangen) :
Telefon 116 117

Unter der Nummer 116 117 wird auch auf allgemeinärztliche Bereitschaftspraxen (z.B im UKM) verwiesen. Dort ist aber kein Kinderarzt im Dienst! Zur Vermittlung an unseren wohnortnahen Kindernotdienst müssen Sie einfach in der Leitung bleiben. Sie werden dann vom Mitarbeiter telefonisch vermittelt.

Aktuelle Frühdiagnostik

Für Kinder zwischen 2 und 5 Jahren besteht die Möglichkeitder Frühdiagnostik Diabetes melltius Typ1

Neu:  auch für Verwandte von an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankten Patienten von 1 bis 49 Jahren

Diabetes Mellitus Typ 1. 
Mehr Infos:
www.typ1diabetes-frueherkennung.de

Neues zu Impfungen

Impfung gegen Menigokokken B möglich. Infos unter „Kinderärzte im Netz“

www.kinderaerzte-im-netz.de/impfen/kostenuebernahme-meningokokken-b-impfung/

An Influenzaimpfung ( besonders chronisch kranke Patienten) auch in der kommenden Saison 2022/23 denken… – Wir beraten Sie gerne.

Seit März 2019 gilt nun auch eine offizielle Empfehlung für die FSME Impfung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Bitte bei Interesse Kontakt mit uns aufnehmen. Wir impfen Kinder und Jugendliche sowie ggf. auch Sie als Eltern/Großeltern.