Aktuell

 

 

Achtung NEU!
Ab 01.01.2024 ist dieVerordnung von Medikamenten für gesetzlich Versicherte „verpflichtend auf e-Rezept„.  Wir empfehlen dringend, bei jedem Praxisbesuch die Versichertenkarte des KINDES mitzuführen, ein Erhalt der verschriebenen Medikamente in der Apotheke ist ansonsten nicht mehr möglich.
Für anderweitig Versicherte bleibt zunächst der bisherige Weg bestehen.

WICHTIG!

Sehr geehrte Patienten und Eltern, Die gesetzlichen Krankenkassen fordern jedes Quartal die Überprüfung Ihres Versichertenstatus mittels „Einlesen der Chipkarte“ – Daher können wir auch erst e-Rezepte ausstellen und an die Apotheke senden, wenn sie vorher hier die gültige Versichertenkarte des Kindes eingelesen haben. Dasselbe gilt für Heilmittelverordnungen, Krankschreibungen etc. Trotz voranschreitender Digitalisierung müssen wir als Praxisteam noch diese alten Vorgaben erfüllen und hoffen auf Ihr Verständniss.

 

Seit September 23 haben wir erneut Unterschützung durch Frau Dr. Miriam Schell als Weiterbildungsassistentin. Als tatkräftige Hilfe trägt sie auch mit dazu bei, Ihre Kinder und Jugendliche optimal zu betreuen.

 

Liebe Eltern und Patienten,
bitte helfen Sie uns die Bürokratie so gering wie möglich zu halten:
Wir verbringen viel Zeit damit, die (Gesundheits- ) Chipkarten welche im laufenden Quartal noch einzulesen sind telefonisch von Ihnen anzufordern.

Es wäre eine sehr große Hilfe, wenn Sie die Versicherungskarte immer beim Erstkontakt des Quartales bei sich hätten, um den zeitlichen Aufwand für uns und Sie durch die Nachforderungen zu minimieren.

Auch die Erstellung von Hilfsmitteln, Rezepten sowie telefonische Beratungen erfordern seitens der Krankenkassen einen Versicherungsnachweis durch die Patienten in Form der sog. Chipkarte. Ohne diese müssten wir die erbrachten Leistungen Ihnen als „Privatrechung“ bzw. „Privatrezept“ zukommen lassen.

Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe
Ihr Praxisteam

 

Wir können aufgrund der begrenzten Ressoursen  derzeit lediglich Neugeborene neu bei uns aufnehmen. 
Ältere Kinder und Jugendliche derzeit nur auf Selbstzahlerbasis sowie privat versicherte Patienten, bitte bei telefonischer Nachfrage angeben.

Aufgrund der anhaltend angespannten Situation in den Geburtskliniken und Hebammenpraxen führen wir auch U2 Vorsorgeuntersuchungen nach vorheriger Rücksprache in der Praxis durch. Bitte einfach in der Praxis telefonisch nachfragen.
GANZ WICHTIG: U2 und U3 Termine sehr frühzeitig vereinbaren, am besten noch am Tag der Entlassung aus der Klinik. Somit können wir flexibler auf Ihre Terminwünsche eingehen.

 

 Stellungnahme der bayerischen Kinderärzte zu medizinisch nicht notwendigen Attesten:

Kinder- und jugendärztliche Praxen werden immer wieder um die Ausstellung verschiedenster At-teste/Bescheinigungen gebeten, die oft auf eigenen „Hausregeln“ der anfordernden Einrichtungen oder der Träger basieren.

Das Ausstellen dieser Atteste/Bescheinigungen bedeutet eine zusätzliche organisatorische, aber auch finanzielle Belastung für die Eltern und verbraucht Praxiszeit, die dringend für unsere primäre Aufgabe der Krankenversorgung benötigt wird.

Bei zunehmendem Mangel an Kinder- und Jugendärzt:innen und steigender Arbeitsbelastung in den Praxen beschränken wir uns darauf, nur Atteste/Bescheinigungen auszustellen, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind.

Dazu zählen nicht:

  • Atteste vor Aufnahme in Kindergärten/Kindertagesstätten etc.
    Weder das Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) noch das Infektionsschutz-gesetz (IfSG) verlangen eine ärztliche Untersuchung und Bescheinigung hierüber. Der medizinische Nutzen einer Infektfreiheitsbescheinigung vor Aufnahme in eine Einrichtung ist nicht gegeben. In der Regel ist es sogar so, dass Kinder erst nach Eintritt in eine Kinderbetreuungseinrichtung erkranken. Diese Infektionen dienen dem Training des kindlichen Immunsystems und lassen sich nicht vermeiden.
  • „Krankschreibungen“ von Schulkindern
    Nach der Bayerischen Schulordnung (§20, BayScho) sollen Schulleitungen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses äußerst restriktiv handhaben – z.B. bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse (sog. Schulabsentismus) oder bei erheblichen Zweifeln an der Erkrankung.
    Die für die Stadt Nürnberg getroffene Regelung ist ebenso für den restlichen Freistaat anzuwenden: Danach genügt vom ersten bis dritten Fehltag die die telefonische Entschuldigung durch die Eltern. Ab dem dritten Fehltag ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern (kein ärztliches Attest!) erforderlich.
    Es hat sich leider eingebürgert auch an ferienangrenzenden Schultagen und an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen ärztliche Atteste einzufordern. Hierzu gibt es keine Verpflichtung in der Bayerischen Schulordnung. Die Kinder- und Jugendärzte werden sich verweigern, diese Atteste für vermeintliche Probleme im pädagogischen Bereich auszustellen.
  • Bestätigungen über das Vorliegen oder Ausheilen von Infekten
    Nur bei sehr wenigen Krankheiten wie z.B. der Meningokokken-Meningitis ist eine „Meldung“ und/oder „Gesundschreibung“ gesetzlich vorgesehen. Dies wird im Infektionsschutzgesetz unter §§6, 33 und 34 geregelt. Die lokalen Gesundheitsämter können nach §34 Abs. 7 hiervon abweichende Re-geln erlassen. Keine Attestpflicht gibt es z.B. für banale Atemwegsinfektionen, Bindehautentzündun-gen, Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Scharlach etc.
  • Bescheinigungen über durchgeführte Masern-Impfungen
    Das Masernschutzgesetz sieht unter §20 (9) 1. vor, dass die Vorlage des Impfausweises als Nachweis ausreichend ist. Ein ärztliches Attest ist nicht vorgesehen.

Covid-19 Impfungen in der Praxis:

Impfung von 5 bis 11 Jahren: derzeit keine Impfungen
Erst/Zweit und Boosterimpfungen für Jugendliche ab 12 bis 17 Jahren sowie Erwachsene: s.o.

 

Bitte lesen Sie weitere Informationen  zum Ablauf der Impfung unter der Rubrik „Corona“

PCR-Testungen können weiterhin bei symptomatischen Patienten kostenlos gemacht werden.

Weitere Informationen auf dieser Hompage oder per „push-Nachricht“ unter der
PraxisAPP:    
kinderaerzte-im-netz.de/aerzte/michael/praxisapp.html