Rezeptbestellung

Rezepte (telefonisch oder per mail)

Wir möchten Störungen und Verzögerungen durch wiederholtes Vorlegen von Rezepten zur Unterschrift in Zukunft vermeiden.
Daher werden nicht dringliche Rezepte außerhalb der Sprechzeiten vorbereitet und unterschrieben.
Bitte geben Sie schon feststehende notwendige Rezepte bei der Anmeldung für Ihren Termin an, damit diese vorbereitet werden können, ebenso wenn Sie eine Befreiung oder Bescheinigung für Arbeitgeber, Schule, Kindergarten brauchen.
Benötigen Sie im akuten Krankheitsfall nur ein Rezept können Sie es nach telefonischer Absprache in der Regel recht zeitnah abholen.

Für BTM-Rezepte (bei ADHS), Folgerezepte, Verordnungen für Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik melden Sie sich bitte vorab telefonisch.

Neu: Rezeptbestellung per Mail!

Sie können Rezepte für einfache Standardmittel (z.B. Nasentropfen, Fiebermittel, Lefax, Efeu-Hustensaft, Vitamin D, Ceterizin) oder Dauertherapie (Asthma- und Allergiemittel wie Viani, Flutide, Montekulast, antiallerg. Augentropfen/ Nasenspray, kuhmilchallergenfreie Ersatzmilch) vorab per Mail bestellen.
Ihr Vorteil: kein lästiges Telefonieren, keine Wartezeit in der Praxis.
Wichtig: Bitte geben Sie in der Mail an rezept@kinderarzt-murnau.de immer folgende Daten an:

  • Vorname, Name
  • Geburtstag des Patienten
  • Krankenkasse
  • gewünschtes Medikament oder Wirkstoff (ggf. Stärke, Packungsgröße bei Dauertherapie)
  • Telefonnummer für Rückfragen

Wir bemühen uns, die angeforderten Rezepte Ihnen innerhalb von 24 Stunden zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie aber eventuelle Urlaubszeiten
(siehe Praxisapp „mein Kinderarzt“ oder Homepage).

Wichtiger Hinweis bezüglich der sog „Chipkarte“ (Versicherungskarte)
Die Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen lassen leider nur einen sehr begrenzten Spielraum zu, daher ist deren Aussage:
„Ohne gültige Versicherungskarte gibt es leider auch keine vorbestellten Rezepte.“
In diesem Zusammenhang bitten wir Folgendes zu beachten: Auch bei akuten Beschwerden dürfen wir ohne gültige Versichertenkarte kein Kassenrezept ausstellen.

Alternativ können wir ein Privat-Rezept ausstellen mit dem Vermerk:
ohne Versichertennachweis. Dies können Sie in der Apotheke einlösen, müssen aber die Kosten vorstrecken und im Nachhinein bei ihrer Kasse um Erstattung bitten. In keinem Fall können wir später ein Kassenrezept für dieses Mittel nachträglich ausstellen! Daher ist es in der Regel einfacher sie holen erst ihre Versichertenkarte zu Hause.

Beachten Sie bitte auch, dass vor der Erstverordnung von Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik in der Regel eine Untersuchung des Patienten durch den Arzt vorausgehen muss. Eine Empfehlung durch den Kindergarten oder die Lehrerin reicht hier leider nicht aus. Planen Sie also in diesen Fällen genügend Zeit ein, um vorab einen Termin auszumachen. Nicht immer ist die Einschätzung richtig, oder die empfohlene Behandlung hilfreich. Vermeiden Sie es, bereits Termine mit Therapeuten auszumachen, bevor Sie mit dem Arzt über die Notwendigkeit einer Hilfsmittelverordung gesprochen haben bzw. das Kind untersucht wurde.
Um den Behandlungserfolg beurteilen zu können, ist bei Folgerezepten das Vorliegen eines Therapieberichtes des behandelnden Therapeuten notwendig.